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   VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23   

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VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23 (https://dejure.org/2023,15604)
VG Bremen, Entscheidung vom 03.07.2023 - 6 V 281/23 (https://dejure.org/2023,15604)
VG Bremen, Entscheidung vom 03. Juli 2023 - 6 V 281/23 (https://dejure.org/2023,15604)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Hessen, 11.07.2019 - 1 B 2402/18

    Verbot der Sprungbeförderung und Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).

    Ein Bewerber, der einem Beförderungsverbot unterliegt und bei dem im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine Ausnahme hiervon vorliegt, erfüllt die Eignungsvoraussetzungen für ein ausgeschriebenes höheres Statusamt nicht (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16).

    Auch für die beiden letztgenannten Fälle ist Bezugspunkt der nach Art. 33 Abs. 2 GG zu treffenden Auswahlentscheidung das Statusamt und sind es nicht die Anforderungen des jeweiligen höherwertigen Dienstpostens (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 17).

  • VGH Hessen, 31.03.2020 - 1 B 1751/19

    Beförderungsverbot gemäß § 21 HBG

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).

    In seiner neueren Rechtsprechung (VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21) revidiert der Hessische VGH die Verknüpfung der laufbahnrechtlichen Beförderungsverbote mit dem in der Auswahlentscheidung zu beachtenden Leistungsgrundsatz mit der Folge, dass ein Beförderungsverbot nicht die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bewirkt und führt zu der im Hessischen Beamtengesetz gleichlautenden Regelung aus: "Eine positive Auswahlentscheidung zu Gunsten eines Bewerbers, der im Zeitpunkt dieser Entscheidung (noch) einem Beförderungsverbot nach § 21 Abs. 1 HBG unterliegt, beeinträchtigt den - dieser Regelung zugrundeliegenden - laufbahnrechtlichen Zweck nicht.

    Das Nebeneinander und damit einhergehend die Separierung von Qualifikationsbeurteilungen nach Art. 33 Abs. 2 GG und laufbahnrechtlichem Beförderungsverbot zeigt sich schließlich in Folgendem: Selbst eine unter Verstoß gegen das laufbahnrechtliche Beförderungsverbot erfolgte Ernennung ist im Wege der nachträglichen Zulassung einer Ausnahme durch die Direktorin oder den Direktor des Landespersonalamts nach § 21 Abs. 2 HBG heilbar (Argument aus § 12 Abs. 1 Nr. 4 BeamtStG), für die Rechtmäßigkeit der Qualifikationsbeurteilung nach Art. 33 Abs. 2 GG bleibt demgegenüber stets allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung maßgeblich... Eine Verwaltungspraxis, wonach ein ausgewählter Bewerber jahrelang auf dem höherwertigen Dienstposten verbleibt - durch Zeitablauf aus einem laufbahnrechtlichen Beförderungsverbot herauswächst - und sodann ohne weitere Auswahlentscheidung befördert wird, ist hiernach rechtswidrig" (VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 -, Rn. 31, 33 juris).

  • VGH Hessen, 15.03.2022 - 1 B 55/21

    Laufbahnrechtliches Beförderungsverbot im sog. einaktigen Verfahren (Fortführung

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).

    In seiner neueren Rechtsprechung (VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21) revidiert der Hessische VGH die Verknüpfung der laufbahnrechtlichen Beförderungsverbote mit dem in der Auswahlentscheidung zu beachtenden Leistungsgrundsatz mit der Folge, dass ein Beförderungsverbot nicht die Fehlerhaftigkeit der getroffenen Auswahlentscheidung bewirkt und führt zu der im Hessischen Beamtengesetz gleichlautenden Regelung aus: "Eine positive Auswahlentscheidung zu Gunsten eines Bewerbers, der im Zeitpunkt dieser Entscheidung (noch) einem Beförderungsverbot nach § 21 Abs. 1 HBG unterliegt, beeinträchtigt den - dieser Regelung zugrundeliegenden - laufbahnrechtlichen Zweck nicht.

    Für nicht informierte potentielle Bewerber liegt ein Fall der Rechtsschutzverhinderung vor, in dem der Grundsatz der Ämterstabilität zurücktritt (vgl. insgesamt VGH Hessen, Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21 -, juris Rn. 33).

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    4, 40 GKG i. V. m. Ziff. 10.03 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (3 x EUR 6.146,91); OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -, juris Rn. 53.9.
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    b) Auf den Umstand, dass die materiellen Anforderungen an die Begründung des Abbruchs des Stellenbesetzungsverfahrens vorliegend nicht erfüllt sind (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 2 C 6/11 -, BVerwGE 145, 185-194, juris Rn. 18 m. w. N.) kommt es daher nicht mehr an.
  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Bezugspunkt der Auswahlentscheidung ist dabei in erster Linie das (angestrebte) Statusamt und nicht der jeweils zu vergebende Dienstposten (vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19

    Mindestfrist im Statusamt als Beförderungsverbot

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Sie dienen der zuverlässigen Beurteilung des Leistungsvermögens und sollen eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 25.10.2013 - 3 CE 13.1839 -, juris Rn. 36; von Roetteken, HBR IV, § 21 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2009 - 6 B 1235/09

    Lehrer Bewerbungsverfahrensanspruch Beförderung Sprungbeförderung Ausschreibung

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Wegen des für ihn im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung bestehenden Beförderungsverbots für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle hätte er ausgewählt nicht werden dürfen (vgl. insgesamt auch OVG NRW, Beschl. v. 31.10.2009 - 6 B 1235/09 -, juris Rn. 4, VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120 -, juris Rn. 35 ff. sowie VGH Hessen, Beschl. v. 11.07.2019 - 1 B 2402/18 -, juris Rn. 15 - 16, a.A. VGH Hessen, Beschl. v. 31.03.2020 - 1 B 1751/19 und Beschl. v. 15.03.2022 - 1 B 55/21).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Die Auswahlentscheidung muss auf aktuellen dienstlichen Beurteilungen beruhen und etwaige später hinzutretende Bewerber können nicht ohne hinreichende Rechtfertigung vom Auswahlverfahren über das Beförderungsamt ausgeschlossen bleiben ... Führt der Dienstherr trotz des zeitlichen Auseinanderfallens kein erneutes Auswahlverfahren durch und beabsichtigt er, den Dienstposteninhaber zu befördern, haben hierüber informierte potentielle Bewerber die Rechtsschutzmöglichkeit nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 -, juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 25.10.2013 - 3 CE 13.1839

    Beamtenrecht; Beförderung; Besetzung einer sog. "Hebungsstelle"; Stellenhebung

    Auszug aus VG Bremen, 03.07.2023 - 6 V 281/23
    Sie dienen der zuverlässigen Beurteilung des Leistungsvermögens und sollen eine fundierte Prognose über die voraussichtliche Bewährung ermöglichen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.2019 - 1 M 29/19 -, juris Rn. 12; Bay. VGH, Beschl. v. 25.10.2013 - 3 CE 13.1839 -, juris Rn. 36; von Roetteken, HBR IV, § 21 Rn. 21).
  • VG Regensburg, 13.07.2022 - RO 1 K 19.2120

    Kein Anspruch auf Beförderung wegen höherwertiger Tätigkeit

  • BVerwG, 13.12.2018 - 2 A 5.18

    Auswahlentscheidung; Beamter; Beförderung; Beförderungsamt; Bewährung;

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